26.01.2010 - 15.10.2012
Mit der Fördermaßnahme „KMU-innovativ“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Forschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ insbesondere für KMU, die erstmals einen Antrag stellen, attraktiver zu gestalten.
Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Im Mittelpunkt dieses Programms steht die Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor Bedrohungen, die durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle u.ä. ausgelöst werden.
Das zivile Sicherheitsforschungsprogramm richtet sich an Unternehmen, die innovative Sicherheitslösungen entwickeln, und gleichzeitig an Forschungseinrichtungen und Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die mit Unternehmen und Bedarfsträgern kooperieren.
Grundsätzlich können sich die Projektvorschläge auf alle Themengebiete dieses Programms beziehen, d.h. sie können technologie- oder szenarienorientierte Lösungen zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen umfassen.
Aspekte der Forschung können z.B. sein:
- neuartige und verbesserte Sicherheitstechnologien;
- Analysen, Handlungskonzepte und Geschäftsmodelle, z.B. zum Aufbau von Sicherheits- oder Risikomanagementsystemen;
- neue Ansätze zur Entwicklung, Integration und Optimierung von Sicherheitsdienstleistungen;
- neue Modelle zur Schulung- und Qualifizierung von Sicherheitsdienstleistern.
Gesellschaftliche Fragestellungen, die die geplanten FuE-Arbeiten sinnvoll ergänzen, sind vorzugsweise integriert in den Projekten zu bearbeiten. Sie können z.B. rechtliche Rahmenbedingungen, eine datenschutzgerechte Technikgestaltung, den Schutz der Privatsphäre, Akzeptanzuntersuchungen, Bedrohungs- und Ursachenanalysen, ökonomische Betrachtungen, ethische und rechtliche Aspekte sowie die Mensch-Technik-Interaktion umfassen.
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission.
Interessierten Unternehmen – insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen (http://www.foerderinfo.bund.de/).
In der ersten Verfahrensstufe können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober eines Jahres. Der letzte Stichtag ist der 15. Oktober 2012.
Ansprechpartner für diese Fördermaßnahme ist Dr. Udo Heugen, VDI-Technologiezentrum GmbH,
Email: heugen@vdi.de.