- 31.12.2013

Bekanntmachung des BMBF: Richtlinien zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung im Rahmen der Union für das Mittelmeer

Die Bekanntmachung legt einen Schwerpunkt auf die Anbahnung und Weiterentwicklung strategischer Partnerschaften in Wissenschaft und Forschung zwischen deutschen Organisationen sowie Einrichtungen aus denjenigen Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei, die zur "Union für das Mittelmeer" (UfM) zählen.

Insgesamt umfasst die "Union für das Mittelmeer" (UfM) alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie 16 Länder des Balkans, Nordafrikas, des Nahen Ostens einschließlich der Türkei, wobei Maßnahmen derzeit in den folgenden sechs Schwerpunktbereichen umgesetzt werden:
- Säuberung des Mittelmeers;
- Einrichtung von transnationalen Schifffahrtsstraßen und Autobahnen;
- Initiativen zum Schutz vor natürlichen und von Menschen verursachten Katastrophen;
- Entwicklung eines Solarenergieplans für den Mittelmeerraum;
- Bildung und Forschung sowie Unterstützung der Europa-Mittelmeer-Universität in Slowenien;
- Wirtschaftsförderungsinitiative für den Mittelmeerraum unter besonderer Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Kleinstunternehmen.

Die UfM bildet den geeigneten Rahmen, um deutsche Wissenschafts- und Forschungskompetenz in die Lösung spezifischer euro-mediterraner Herausforderungen einzubringen. Darüber hinaus ist die Union für das Mittelmeer die adäquate Plattform, um euro-mediterrane Forschungs- und Wissenschaftskompetenz für deutsche Akteure weiter zu erschließen. Ferner wird über diese Bekanntmachung ein Beitrag zur Schaffung eines euro-mediterranen Forschungsraums geleistet. Um der besonderen Bedeutung der angewandten Forschung in den UfM-Schwerpunktbereichen Rechnung zu tragen und zur Entwicklung von euro-mediterranen Innovationssystemen beizutragen, sollen auch innovationsbezogene Kooperationen unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie bestehende Organisationen zum Management von Innovationspartnerschaften in Kooperation mit Partnereinrichtungen aus den UfM-Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Mauretanien, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien) und der Türkei. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.

Generell müssen zusätzlich zu dem Antragsteller aus Deutschland mindestens zwei Einrichtungen aus zwei unterschiedlichen der folgenden UfM-Ländern beteiligt sein: Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Mauretanien, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien (Länder, die nicht zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm assoziiert sind), Türkei. Die zusätzliche Beteiligung von Einrichtungen aus Israel wird gleichermaßen gefördert.

Die Ausschreibung ist bei laufendem Antragsverfahren - vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel - bis zum 31. Dezember 2013 offen.

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